Fahrrad-Leasing für Arbeitnehmer/innen und Selbständige

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ein Fahrrad oder Pedelec über Ihren Arbeitgeber kostengünstig leasen. Und zwar in Form einer sogenannten "Barlohnumwandlung" die meistens steuer- und sozialabgabefrei ist. Aber auch Selbständige und Freiberufler/innen können von den steuerlichen Vorteilen profitieren.

Steuerliche Neuregelung ab Januar 2020

Gute Nachrichten: Seit dem 01.01.2020 ist bei der steuerlichen Bewertung des Nutzungsvorteils als Bemessungsgrundlage nicht mehr die halbe (die für alle Räder galt, die 2019 geleast wurden), sondern nur noch ein Viertel der auf 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung anzusetzen. Dieser Betrag wird dann nach der 1-%-Regelung versteuert. Der neue Erlass gilt für alle Firmenfahrräder, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen werdenl. Mehr Informationen zur Neuregelung finden Sie auf den Seiten de Ministeriums.

Arbeitnehmer/innen: Dienstrad über Arbeitgeber leasen

Nachdem Sie sich ihr Wunschrad ausgesucht haben, schließen Sie mit der Leasingfirma einen Rahmenvertrag über 36 Monate Laufzeit. Ob Sie sich ein E-Bike, Pedelec oder ein anderes Fahrrad aussuchen, spielt dabei keine Rolle. Der Kaufpreis wird nun in Monatsraten beglichen. Der Arbeitgeber überlässt Ihnen das Dienstrad per Überlassungsvertrag als Sachlohn zur beruflichen und privaten Nutzung. Dafür verzichten Sie für die Dauer des Vertrages auf einen kleinen Teil Ihres Bruttogehalts.

Die Leasingrate wird im Rahmen der "Barlohnumwandlung" monatlich steuerbegünstigt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Damit reduziert sich für Sie das zu versteuernde Einkommen. Den geldwerten Vorteil versteuern Sie monatlich für die private Nutzung mit der 1-%-Regel – wie beim Dienstwagen. Am Ende der Laufzeit macht Ihnen der Anbieter ein Kaufangebot - je nach Anbieter zwischen 15 und 17 Prozent des Neupreises.

Leasing für Selbständige und Freiberufler/innen

Das Leasen eines Rades funktioniert hier wie das Leasing von Geschäftswagen und bringt ebenfalls deutliche Vorteile. Sie vermeiden hohe Anschaffungskosten und schonen Ihre Liquidität. Falls sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, sparen Sie die Mehrwertsteuer. Sie können die Leasingraten als Betriebsausgaben zu 100 Prozent steuerlich absetzen.
Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Danach geben Sie Ihr Rad zurück oder übernehmen es zu einem günstigen Restpreis. Sie können das E-Bike nicht nur geschäftlich als Dienstrad, sondern auch privat nutzen und versteuern dies über die günstige 1% Regelung.

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